Projektinhalt und -ziele
Projektinhalt
Das Budget für Arbeit wurde als weiteres Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben für jene Menschen konzipiert, die ein Anrecht auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben oder bereits dort tätig sind. Trotz dieser weitreichenden Definition ist die tatsächliche Gruppe derer, die realistischer weise das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen können, deutlich geringer als diese Gesamtheit.
Seit der Einführung des Budgets für Arbeit im Zuge des Bundesteilhabegesetzes konnten in Hessen in den ersten zwei Jahren 74 Budgets für Arbeit angebahnt werden. Allerdings stellt sich – wie bei jedem neuen Instrument – die Frage, an welchen Faktoren noch gearbeitet werden muss, um die Akzeptanz und die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit nachhaltig zu erhöhen.
Ziel des Projektes war es deshalb, durch einen intensiven Austausch mit den Fach- und Führungskräften der Werkstätten sowie mit Werkstattbeschäftigten einerseits, sowie mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes andererseits zu ermitteln, welche Voraussetzungen und Umstände gegeben sein müssen, um die erfolgreiche Realisierung von Budgets für Arbeit zu erreichen.
Projektziele
Aus der Praxis heraus gibt es immer wieder die Rückmeldung, dass sowohl potenzielle Unternehmen als auch die Anspruchsberechtigten selber nicht ausreichend über die Chancen und Möglichkeiten des Budgets informiert sind. Auch auf Seiten der Fachkräfte in den Werkstätten besteht noch immer ein großer Informationsbedarf bezüglich des Budgets für Arbeit.
Deswegen hatte das Projekt zwei klare Ziele:
- Den Abbau von Informationsdefiziten bei Werkstattbeschäftigten, Werkstatträten, Fachkräften und Unternehmen.
- Die Befragung von Unternehmen und von Anspruchsberechtigten, um zu ermitteln, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen notwendig sind, um erfolgreich ein Budget für Arbeit zu realisieren und welche Hindernisse es dafür gegebenenfalls noch aus dem Weg zu räumen gilt.
Vorgehen
Um diese beiden Ziele zu erreichen, operierte das Projekt auf zwei Ebenen. So wurden landesweite Informations- und Bewerbungsveranstaltungen für das Budget für Arbeit durchgeführt. Dazu wurden sowohl LAG WfbM-eigne Veranstaltungen als auch Veranstaltungen von Netzwerkpartnern genutzt. Bei den Netzwerkpartnern wurde vor allem ein Schwerpunkt auf Handwerkskammern und kleine und mittelständische Unternehmen gelegt. Zur Kommunikation des Budgets für Arbeit und des Projektes wurden Best-Practice-Beispiele für erfolgreiche Budget für Arbeit dokumentiert und aufbereitet und in den Veranstaltungen und auf der Internetseite der LAG WfbM Hessen präsentiert.
Gleichzeitig wurden in zwei Modellregionen Rahmenbedingungen evaluiert, die notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inanspruchnahme des Budgets sind, bzw. die diese verhindern. Dazu wurden die entsprechenden Werkstätten in den Modellregionen eingebunden, indem Interviews mit den Fachkräften für berufliche Integration (FBI), den Werkstattleitungen und den Werkstatträten bezüglich des Informationsstandes und dem Vorgehen beim Budget für Arbeit geführt wurden. Für diese Interviews wurden entsprechende Fragebögen/Gesprächsleitfäden entwickelt. Die Gespräche wurden analysiert und ausgewertet. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Arbeitgebern und Anspruchsberechtigten in den Modellregionen, die sich für oder gegen ein Budget für Arbeit entschieden haben.
Aus dieser Evaluierung wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die aus den Modellregionen übertragen und landesweit umgesetzt werden können. Zusätzlich wurden in den Modellregionen umfassende Informations- und Beratungskompetenzen zum Budget für Arbeit (BfA) aufgebaut, die sowohl Werkstattbeschäftigte als auch interessierte Unternehmen unterstützen. So trägt das Projekt dazu bei, die Akzeptanz und Umsetzung des Budgets für Arbeit in Hessen zu erhöhen.
Projektzeitplan
Projektbeginn: 01.10.2021
Zwischenbericht: 31.10.2022
Projektende: 30.09.2023