Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

23. Oktober 2025
Mitgliederversammlung der LAG WfbM 2025 06. November 2025
Tagung der Fachkräfte der beruflichen Integration 20. November 2025
Tagung der Leitungen des Finanzwesens 2025

Termine

23. Oktober 2025
Mitgliederversammlung 2025 der LAG WfbM Hessen 06. November 2025
Tagung der Fachkräfte der Beruflichen Integration 2025 11. November 2025
Vorstandssitzung LAG WfbM Hessen 20. November 2025
Tagung der Leitungen des Finanzwesens 2025 25. November 2025
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