Die Betriebsintegrierte Beschäftigung

Werkstattbeschäftigte in Hessen können nicht nur in der Werkstatt arbeiten.

Sie können auch auf sogenannten Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen arbeiten. Die Abkürzung dafür lautet BiB.

Bei einem BiB-Platz arbeiten die Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Sie bleiben aber rechtlich Werkstattbeschäftigte Werkstattbeschäftigte.

Das heißt, sie werden von der Werkstatt bezahlt.

Sie bekommen auch Unterstützung und Begleitung von der Werkstatt.

Sie können jederzeit in die Werkstatt zurück.

Aber sie können auch, wenn sie möchten, von einem BiB-Platz in ein "normales" Beschäftigungsverhältnis wechseln. 

BiB-Plätze können in Vollzeit oder Teilzeit sein.

Es gibt auch "Kombi-BiBs". Bei denen sind die Menschen mit Behinderung nur an bestimmten Tagen in der Woche im Betrieb und arbeiten und an den anderen Tagen in der Werkstatt.

Die Fachkräfte für Berufliche Integration (FBI) helfen dabei, diese Art von Beschäftigung vorzubereiten und zu unterstützen.

Die Idee zu den BiB-Plätzen hatten die Werkstätten und der Landeswohlfahrtsverband Hessen schon vor vielen Jahren.

Inzwischen sind in Hessen über 1.500 Menschen mit Behinderung auf BiB-Plätzen.

 

Termine

27. Januar 2026
Vorstandssitzung LAG WfbM Hessen 11. März 2026
You can! Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben 19. März 2026
Vorstandsklausur LAG WfbM Hessen 26. März 2026
Fachtag Berufliche Bildung 2026 23. April 2026
Landesfußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen

Aktuell

Delegiertenversammlung 2025 der BAG WfbM Tagung der Finanzleitungen hessischer Werkstätten 2025 „Wegweiser Gewaltschutz“ veröffentlicht